1. Betreuung

1.1 Betreuter Personenkreis

Die Kinderkrippe Seepferdchen GbR betreut Kinder von allen Gemeinden und Städten im Alter von 2 Monaten bis zum Monatsende nach dem 3. Geburtstag. Verlängerungen bis zu 3 Monaten, sind nach Absprache teilweise möglich.

1.2 Betreuungspersonen

Betreut werden ca. 30 Kinder von neun bis zehn Fachkräften in drei Gruppen. Im Vertretungsfall kommt eine qualifizierte Betreuungsperson hinzu.

1.3 Betreuungszeiten

Die Kinderkrippe Seepferdchen GbR hat Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet, außer an gesetzlichen Feiertagen und in den Krippenferien.

1.4 Betreuungsort

Die Kinderkrippe Seepferdchen GbR betreut die Kinder in der Schulstraße 1a, 71154 Nufringen.

1.5 Betreuungsumfang

Das Betreuungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder.

2. Betreuungsvertrag

Mit der Aufnahme der Kinder bei uns wird ein sogenannter Betreuungsvertag abgeschlossen, d.h. die Sorgeberechtigten erklären, dass sie ihre Aufsichtspflicht für die Dauer der Betreuung der Kinderkrippe Seepferdchen GbR übertragen. Die Aufsichtspflicht übernehmen dann die pädagogischen Fachkräfte. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Die Eltern werden von uns bei Erhalt eines Platzes rechtzeitig benachrichtigt.

3. Buchungsmodalitäten

Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, welches bei der Kinderkrippe Seepferdchen GbR erhältlich und nach Unterschrift verbindlich ist. Nachträgliche Änderungen bezüglich Bankverbindung, Anschrift usw. benötigen wir rechtzeitig und schriftlich, mit Datum, ab wann die gewünschte Änderung durchgeführt werden soll.

4. Betreuungsmodelle und Betreuungskosten

4.1  Höhe und Umfang

Unter Berücksichtigung der anfallenden Personal- und Sachkosten werden die Betreuungskosten pro angemeldetem Monat und Kind berechnet. Erhöhungen der Kinderbetreuungskosten sind möglich. In diesem Fall werden Sie von uns informiert.

Wir richten uns, wie die Gemeinde Nufringen, an die vorgegebene preisliche Empfehlung der Trägerverbände für Städte, Gemeinden und private Einrichtungen. Die Höhe der Betreuungskosten der Kinderkrippe Seepferdchen GbR stimmt mit den Gebühren der Nufringer Kindertageseinrichtungen überein.

Aktuelle Betreuungskosten

Modell 1:  Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 13.30 Uhr = 376 € (ohne Essen)

Abholzeit: 13.15 Uhr bis 13.30 Uhr

Modell 2:  Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr = 436 € (ohne Essen)

Abholzeit: 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Modell 3:  Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr = 551 € (ohne Essen)

Abholzeit: 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Modell 4:  Splitting-Modell (ohne Essen) ab 07.00 Uhr mit variablen Abholzeiten

Beispiel für Modell 4

 Mo: 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr = 111 € im Monat                                                                       Di:  07.00 Uhr bis 13.30 Uhr =  76 € im Monat                                                                         Mi:  07.00 Uhr bis 13.30 Uhr =  76 € im Monat                                                                         Do: 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr = 88 € im Monat                                                                           Fr:  07.00 Uhr bis 16.30 Uhr = 111 € im Monat

Gesamtsumme:                        462 € im Monat         

 

Wir betreuen die Kinder nicht tageweise, sondern bieten Vollbetreuungsplätze von Montag bis Freitag an. So kann jede Familie eines unserer festen Modelle buchen oder sich ein eigenes gewünschtes Modell zusammenstellen. Aus Gründen von Personalmangel, kann es zeitweise dazu kommen, dass Ganztagsmodelle nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Das Kind sollte die Kinderkrippe Seepferdchen GbR mindestens 6 Monate besuchen.

Hinzu kommen einmalig 10,00 € für die Anmeldung und ein jährliches Bastelgeld von 24,00 €. Diese Beträge werden von Ihrem Konto abgebucht.

Bei geringem Verdienst kann eine ganze oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten durch das zuständige Jugendamt von den Familien selbst beantragt werden. Dieses Formular erhalten Sie bei der Kinderkrippe Seepferdchen GbR.

4.2 Modelländerungen 

Ein Modell kann alle 3 Monate gewechselt werden. Falls Sie während des Aufenthalts in unserer Kinderkrippe Ihre Modellzeiten ändern möchten, teilen Sie und dies bitte 6 Wochen im Voraus mit. Das neue Modell kann nur zum Monatsanfang gebucht werden. Es gibt keinen Anspruch auf eine Modellverlängerung. 

4.3 Betreuungskosten für Kinder mit Geschwistern aus Nufringen

Für Kinder aus Nufringen, die Geschwister haben, gibt es seit dem 01.09.12 eine Harmonisierung der Betreuungskosten in den kommunal und privat betriebenen Kleinkindbetreuungseinrichtungen in Nufringen. Somit entsteht eine Gleichbehandlung der Nufringer Familien, aus denen Kleinkinder in den betreffenden Einrichtungen betreut werden, da die Betreuungskosten angepasst werden. Mehr zum sozialgestaffelten Entgeld erfahren Sie in der Kinderkrippe Seepferdchen GbR.

4.4 Fälligkeit

Die Betreuungskosten werden monatlich im Voraus (in der Regal ab dem 25. eines Monats) abgebucht.

5. Mittagessen

Bei jedem Modell kann man das Mittagessen dazu buchen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 4,00 € pro Tag. Eine Erhöhung der Kosten für unser biologisches Mittagessen ist möglich. Sollte dies vorkommen, werden Sie von uns informiert. Kann ein Kind die Krippe mal nicht besuchen und somit nicht am Essen teilnehmen, sollten wir 3 Tage vorher Bescheid wissen, um das Essen abzubestellen. Somit entstehen für Sie keine unnötigen Kosten. Der Betrag wird zusammen mit dem nächst anfallenden Betreuungsbeitrag abgebucht. Das Essen wird jeden Tag von der Firma „Maierschwaben“ geliefert.

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihrem Kind eigenes Essen mitzugeben, welches dann von den Fachkräften erwärmt wird.

6. Krankheit oder sonstige Verhinderungsgründe

6.1 Betreuter Personenkreis

Sollte ein Kind aus unvorhergesehenen Gründen, zum Beispiel bei einem längeren Krankheitsfall die Betreuung für einen Zeitraum ab 4 Wochen nicht in Anspruch nehmen können, ist dies der Gruppenleitung schnellstmöglich mitzuteilen. Über den Erlass der Beiträge wird im Einzelfall entschieden. Jedoch erfolgt kein Erlass der Beiträge wegen Urlaubsaufenthalt.

Leidet ein Kind an einer Allergie oder sonstigen Krankheiten, ist dies den Betreuungspersonen bei der Anmeldung bzw. falls später bekannt, während des Besuchs bei uns, schnellstmöglich mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass sich Kinder über Spielsachen oder Körperkontakt sehr schnell anstecken können. Lassen Sie Ihr Kind daher bitte Zuhause, bis es sich vollständig von der Krankheit erholt hat.

6.2 Betreuungspersonen

Sollten mehrere pädagogische Fachkräfte zeitgleich ausfallen (und wir keine weiteren Ersatzfachkräfte zur Verfügung haben) und somit der Mindestpersonalschlüssel nicht mehr eingehalten werden kann, besteht kein Anspruch auf Betreuung. Die Betreuungskosten sind jedoch weiterhin zu bezahlen.

6.3 Einstellung des Betriebes

Wird die Kinderkrippe Seepferdchen GbR auf Anordnung eines Amtes oder anderer staatlichen Stellen oder sonstigen zwingenden Gründen geschlossen, so sind die Betreuungskosten in voller Höhe dennoch zu zahlen, wenn die Schließung nicht von Seiten der Leitung der Kinderkrippe Seepferdchen GbR zu vertreten ist. Hat die Leitung der Kinderkrippe Seepferdchen GbR die Schließung zu vertreten (ausgenommen Mindestpersonalschlüssel siehe 6.2), so sind die Betreuungskosten für die taggenaue Zeit der Schließung nicht zu zahlen.

7. Kündigung

Vor Betreuungsbeginn ist für beide Vertragsparteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien haben vor Betreuungsbeginn das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, zum Beispiel bei Umzug auf eine Entfernung von über 30 km zur Kinderkrippe, wird im Einzelfall von uns entschieden. Ausgeschlossen ist zum Beispiel die fristlose Kündigung vor Vertragsbeginn, wegen einer anderen Betreuungsmöglichkeit in einer der umliegenden Gemeinden bzw. Städten. Es muss im übrigen ein Grund sein, der so schwer wiegt, dass es unbillig wäre, den Vertragspartner nur unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von 2 Monaten aus dem Vertrag zu entlassen. Aus organisatorischen Gründen, bitten wir Sie, dies grundsätzlich zu beachten und um Ihr Verständnis.

Nach Betreuungsbeginn ist die fristgerechte Kündigung von 2 Monaten in jedem Fall einzuhalten und somit nur eine ordentliche Kündigung möglich!

Die Kündigung muss 2 Monate im Voraus zum Monatsende schriftlich bei uns eingereicht werden. Es ist nur möglich zum Ende des Monats zu kündigen.

Kündigungsbeispiel: Sie möchten bis Ende April bleiben und ab 1. Mai keine Betreuung mehr in Anspruch nehmen. Somit muss die Kündigung spätestens bis zum letzten Tag im Monat Februar schriftlich bei uns eingegangen sein.

8. Versicherungen

8.1 Haftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall Kosten, die den Betreuungspersonen entstehen würden. Für Haftpflichtschäden, die von den Kindern verursacht werden, muss die Privathaftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten eintreten. Hierfür benötigen wir einen Nachweis der Haftpflichtversicherung der Eltern.

8.2 Unfallversicherung

Nach dem Gesetz sind seit dem 01.01.1997 Kinder während des Besuches von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen die Erlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch -SGB- VIII oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VIII). Der Versicherungsschutz besteht bei der Unfallkasse Baden-Württemberg.

9. Eingewöhnungszeit 

Die Eingewöhnungszeit startet mit Vertragsbeginn und beträgt zwischen 3 Wochen bis zu 2 Monaten. Sie findet durch die Begleitung eines Elternteils oder einer anderen Bezugsperson, zu der das Kind eine enge Bindung hat, statt. Der genannte Zeitraum ist ein durchschnittlicher Richtwert. Jedes Kind ist individuell, darum sind die Eingewöhnungsphasen der Kinder unterschiedlich lang. Wichtig wäre hierbei, dass der jeweilige Elternteil bzw. die enge Bezugsperson sich mindestens vier Wochen Zeit für die Eingewöhnung nimmt, sodass die betreffende Person immer erreichbar ist, wenn wir ihre Unterstützung benötigen. Uns liegt es sehr am Herzen, dass Sie Ihr Kind im Voraus auf die Kinderkrippe vorbereiten. Aus Erfahrung haben es Kinder, die es schon kennen, getrennt von den Eltern zu sein und im eigenen Bett zu schlafen, viel leichter und die Eingewöhnung dauert um einiges kürzer. Bitte üben Sie dies bereits im Vorfeld. Genauere Informationen hierzu können Sie in unserer Konzeption nachlesen.

10. Ausschluss

Wenn das Verhalten eines Kindes oder Elternteils in der Einrichtung auch nach ausführlichen Gesprächen zwischen Leitung, Mitarbeitern und Eltern für uns untragbar ist, ist ein Ausschluss aus der Kinderkrippe geboten. So gestaltet es sich ebenfalls mit der gesetzlichen Masernimpfpflicht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder ab dem ersten Lebensjahr die erste Masernimpfung haben müssen (Kinder unter einem Jahr haben keine Masernimpfpflicht), sonst darf Ihr Kind nicht in unserer Kinderkrippe betreut werden. Ab dem zweiten Lebensjahr muss Ihr Kind die zweite Impfung haben. Wenn dies nach mehrmaligem Ansprechen nicht umgesetzt oder kein Nachweis erbracht wird, behalten wir uns vor, auch hier einen Ausschluss auszusprechen. Es erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilsmäßig.

 

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